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betreffend “Erhebung von Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb (OBFCM) – Ende allfälliger Toleranzfristen”

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betreffend “ „Erhebung von Daten aus dem praktischen Fahrbetrieb (OBFCM), wenn Fahrzeuge der wiederkehrenden Begutachtung unterzogen werden“
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betreffend „Approbation Mängelkatalog”

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betreffend „Verwendung des Mängelkatalogs der ZBD im Rahmen von Schulungen”

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betreffend „Erlass AG auslaufende Serien VO (EU) Nr. 540/2014 bzw. UN-R. Nr. 51.03; VO (EU) 2019/2144 iVm UN-R. Nr. 45, 118,139, 141″

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betreffend „Approbation Mängelkatalog“

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betreffend „Erlass AG auslaufende Serien VO (EU) Nr. 540/2014 bzw. UN-R. Nr. 51.03; VO (EU) 2019/2144 iVm UN-R. Nr. 45, 118,139, 141″

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betreffend „Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge aus auslaufenden Serien (Reifen C3, Rollwiderstand Stufe 2)“:

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betreffend Ausstellung einer Übereinstimmungsbescheinigung gem. Artikel 36 Verordnung (EU) 2018/858:

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Erlass zur Klarstellung betr. wiederkehrende Begutachtung gemäß § 57a KFG von Fahrzeugen der Klasse L:

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Betreffend der Anwendung der Fehleranzeige des Systems über die elektronische Schnittstelle gem. Anlage 6 PBStV gibt es einen Erlass des BMK(vormals BMVIT):

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Betreffend der Maß und Eichgesetz Änderung der Prüf und Begutachtungsstellenverordnung, 9.Novelle zur PBStV (BGBl II Nr. 65/2018) gibt es einen Erlass des BMVIT:

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Betreffend der Anwendung der Fehleranzeige des Systems über die elektronische Schnittstelle gem. Anlage 6 PBStV und den Übergangsbestimmungen gem. Anlage 2a PBStV gibt es einen Erlass des BMVIT:

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